Gesetzlicher Gesundheitscheck
Das bietet Ihnen der gesetzliche Gesundheitscheck
- Befragung
- Körperliche Untersuchung
- Urintest
- Bestimmung von Blutzucker und
Gesamtcholesterin im Blut
Anspruchsberechtigt ist man ab dem 18. bis zum 34. Lebensjahr einmalig, ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre!
