Gesetzlicher Gesundheitscheck
Das bietet Ihnen der gesetzliche Gesundheitscheck
- Befragung
- Körperliche Untersuchung
- Urintest
- Bestimmung von Blutzucker und
Gesamtcholesterin im Blut
Anspruchsberechtigt ist man ab dem 35. Lebensjahr, alle 3 Jahre!
Das bietet Ihnen der gesetzliche Gesundheitscheck
Anspruchsberechtigt ist man ab dem 35. Lebensjahr, alle 3 Jahre!